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ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2010 - 18 Ca 5141/10 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 18 Ca 5141/10 (https://dejure.org/2010,39624)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2010 - 18 Ca 5141/10
- LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 28.09.2011 - 8 Sa 244/11
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung gemäß § 16 BetrAVG
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 26.10.2010 - 18 Ca 5141/10 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26.10.2010 - 18 Ca 5141/10 - abzuändern und 1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger als Betriebsrentendifferenz für die Zeit vom 01. Januar 2010 bis einschließlich 30. April 2011 einen Betrag in Höhe von 813, 28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen; 2. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ab dem 01. Mai 2011 über den bisher gewährten Betriebsrentenanspruch in Höhe von 964, 00 EUR monatlich weitere 50, 83 EUR zu zahlen.